B. Schutz der Zivilbevölkerung
Ansprechpartner
Herr
Sascha Nebert
Herr Nebert ist Rettungssanitäter und Vorsitzender in unserem Ortsverein. Er steht gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Tel: 0172-4865369
eMail: sascha.nebert[at]drk-kirschweiler[dot]de
6. Wie müssen Journalisten geschützt werden?
Wenn Journalisten im Kriegsgebiet gefährliche berufliche Aufträge ausführen, gelten sie ebenfalls als Zivilpersonen (Art. 79 I ZP I). Demnach sind sie geschützt, sofern sie nichts unternehmen, was ihren Status als Zivilperson beeinträchtigen könnte (Art. 79 II ZP I). Damit sie sich in Kriegszonen als Journalisten ausweisen können, kann ihnen ein entsprechender Ausweis von der Regierung des Staates, dem sie angehören, ausgestellt werden (Art. 79 III ZP I).